Mit "dacc" zur Digitalen Barrierefreiheit
Agenturblog / Ihr Partner für Web Accessibility in Österreich
"dacc" steht für "digital accessibility" und ist die neue Marke unserer Klagenfurter Agentur designation. Mit dem frisch geschlüpften „Küken“ hat unsere liebgewonnene Eidechse eine kleine „Schwester“ bekommen, mit der wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum barrierefreien Webauftritt begleiten.
Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz BaFG, das mit 28. Juni 2025 in Kraft tritt, ist ein barrierefreier Webauftritt keine Option mehr, sondern wird zur Pflicht.
Allerdings eröffnet sie Unternehmen auch ganz neue Chancen und bietet einige Vorteile...
5 gute Gründe für Unternehmen, digital barrierefrei zu werden
- Image verbessern: Barrierefreiheit schafft Inklusion! Unternehmen positionieren sich damit als verantwortungsbewusst und fördern so eine positive Markenwahrnehmung.
- Usability optimieren: Eine positive Nutzer:innenerfahrung ist im harten Konkurrenzkampf der digitalen Welt das Um und Auf. Wer sich auf einer Website nicht zurechtfindet, ist weg, und geht zum Mitbewerber. Mit einer barrierefreien Website wird nicht nur Menschen mit dauerhaftem, temporärem oder situativem Handikap der digitalen Zutritt zum Angebot eines Unternehmens vereinfacht, sondern allen. So erweitern Unternehmen auch ganz automatisch ihren Kundenkreis.
- Talente finden: Junge und gut ausgebildete Menschen legen bei der Jobsuche mehr denn je Wert auf soziale und ökonomische Verantwortung von Unternehmen. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte man diesen Punkt keinesfalls außer Acht lassen!
- Zukunft sichern: Barrierefreie Websites sind in der Regel auf Standards und Best Practices aufgebaut, die auch zukünftige Technologien und Endgeräte besser unterstützen, was die Wartung langfristig erleichtert und damit auch Geld spart.
- SEO inklusive: Suchmaschinen lieben Barrierefreiheit! Viele der Techniken, die für Barrierefreiheit (Accessibility) notwendig sind, verbessern gleichzeitig das Ranking der Website in Suchmaschinen.
Warum dacc?
Expertenwissen:
Wir sind keine Küken mehr! Jürgen Eixelsberger ist zertifizierter Web Accessibility Experte und hat unter anderem DIE Referenz-Seite für barrierefreien Webauftritt www.digitalbarrierefrei.at konzipiert und gestaltet.
Kostentransparenz:
Was wir anbieten, liefern wir auch. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis ist mehr als fair. Wir verstecken in unseren Angeboten keine faulen (Überraschungs-)Eier in Form von ungeplanten Zusatzkosten! Nach einer ausführlichen Analyse und einem detaillierten Briefing, kümmern wir uns um den Rest. Somit sparen Sie Zeit und damit Geld.
All-Inclusive:
Mit uns überqueren Sie den gesamten Teich – von der Planung der Website bis bin zur Erstellung barrierefreier PDFs – und das im für Sie maßgeschneiderten Federkleid. Als kleines Team sind wir flexibel und können ganz unkompliziert auf Ihre individuellen Wünsche eingehen und Ihren neuen, barrierefreien Webauftritt ganz auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
Support:
Wir schulen Ihre Mitarbeiter:innen genauestens auf das verwendete CMS System ein, damit Sie nach Abschluss des Projektes Ihre Flügel ausbreiten und auf Ihrer Website möglichst viel selbst machen können. Sollten Sie dennoch einmal unsere Hilfe benötigen, sind wir aber auch nach dem Go-Live der Website gerne für Sie da!
BaFG & WZG – das Wichtigste auf einen Blick
Das Webzugänglichkeitsgesetz für öffentliche Institutionen...
- gilt bereits seit 2019 und betrifft alle öffentlichen Institutionen mit einem Webauftritt (also praktisch alle) - Link zum Webzugänglichkeitsgesetz WZG.
- legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen des Bundes fest, damit diese für die Nutzer:innen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.
- basiert auf der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und soll sicherstellen, dass öffentliche Stellen ihre Verantwortung für Zugänglichkeit erfüllen.
- kann mit technischen Regeln, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), umgesetzt werden, um digitale Inhalte zugänglich zu machen.
Das Barrierefreiheitsgesetz für privatwirtschaftliche Unternehmen...
- gilt ab 28. Juni 2025 und betrifft Onlineshops, Webseiten und Software, die mit diesem Stichtag online sind – also auch alte Websites, die bis dahin nicht umgestellt sind
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr
- sieht bei Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor
- setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht um
- basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die u. a. den internationalen Standard WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA beinhaltet
WCAG kurz erklärt
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind als weltweiter Standard anerkannt und dienen als gesetzliche Grundlage für das Webzugänglichkeitsgestz WZG (für öffentliche Institutionen) und das Barrierefreiheitsgesetz BaFG für privatwirtschaftliche Unternehmen.
Sie besagen im Grunde, dass die Zugänglichkeit zu digitalen Informationen für JEDEN gegeben sein muss und bauen auf 4 Prinzipien auf:
- Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
- Bedienbar: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
- Verständlich: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
- Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Referenzen
- www.digitalbarrierefrei.at
- www.selbsthilfe-kaernten.at
- www.klagenfurt-airport.at
- www.abc-auftragsfertigung.at
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
dacc_digital.accessibility ... eine Marke von designation e.U.
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E: mail@dacc.at | www.dacc.at
T: 0720 / 21 12 12