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Inklusion im Internet mit digitalbarrierefrei.at

Agenturblog / Plattform für Web Accessibility in Österreich

Mit 28. Juni 2025 gilt in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit digitaler Produkte. Öffentliche Stellen müssen bereits seit 2019 ihre online-Inhalte barrierefrei zur Verfügung stellen. Mit der Website www.digitalbarrierefrei.at haben wir im Auftrag der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG eine Plattform geschaffen, die alle relevanten Informationen zur „Web Accessibility“ bereitstellt.

designation-Team mit der Website Digitale Barrierefreiheit
Die Website ging am Global Accessibility Awareness Day, dem 16. Mai 2024, online.

Für alle öffentliche Stellen in Österreich regelt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bereits seit 2019 (BGBl. I Nr. 59/2019) die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen. Die zuständige Stelle für die Durchführung der entsprechenden Aufgaben ist die Monitoring-Stelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die auch eine eigene Beschwerdestelle zu dem Thema eingerichtet hat und regelmäßig darüber berichtet, inwieweit Websites und Apps der öffentlichen Hand die Barrierefreiheitskriterien lt. WZG erfüllen (Aktueller Zwischenbericht).

Das Ziel ist, Web-Inhalte für alle Menschen gut zugänglich zu machen.

Mit www.digitalbarrierefrei.at haben wir im Auftrag der FFG eine Website umgesetzt, die alle wichtigen Informationen rund um Verstehen, Lernen, Umsetzen und Testen von digitaler Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übersichtlich aufbereitet enthält. Sie ist damit DIE Informationsplattform für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Österreich.

Unser Creative Director Jürgen Eixelsberger ist zertifizierter Experte im Bereich „Web Accessibility“ und hat die Website konzipiert, designt und programmiert.

Screenshot der Homepage
Umfangreiche Informationen für eine breite Zielgruppe: von Auftraggeber:innen über Entwickler:innen bis zu User:innen
Screenshot Seite Umsetzen
Praktische Anleitungen zum Erstellen von barrierefreien digitalen Angeboten

Die Website ist nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 zu 100% barrierefrei.

Barrierefreiheit Pflicht für fast alle Websites in Österreich

Neben dem WZG für öffentliche Stellen verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) mit Ende Juni 2025 auch privatwirtschaftliche Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz ab 2 Millionen Euro pro Jahr zu einem barrierefreien Internetauftritt. Damit wird Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art, sowohl langfristig als auch temporär (z.B. bei eingeschränkter Mobilität) oder situativ (z.B. bei starker Sonneneinstrahlung), die gleichberechtigte Teilnahme an der digitalen Welt ermöglicht. Weiters bekommen Firmen und Organisationen auch die Chance, mehr und neue Kunden zu erreichen. Ein positiver Nebeneffekt: Suchmaschinen „lieben“ barrierefreie Websites.

Screenshot einer Grafik aus dem Monitoringbericht
Die Monitoringberichte zur digitalen Barrierefreiheit in Österreich liefern ausführliche Informationen über den Stand zur Web Accessibility in unserem Land.

Experten für Accessibility

Mit dem umfangreichen Pilotprojekt digitalbarrierefrei.at hat das ganze Team in vielen arbeitsreichen Monaten seine Kompetenzen auf dem Gebiet der digitalen Barrierefreiheit noch weiter ausgebaut.

Bei Interesse an ein einer barrierefreien Umsetzung Ihrer Website oder Ihrer digitalen Dokumente melden Sie sich gerne bei uns: welcome@designation.at bzw. Tel. 0463 264666

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