
Barrierefreiheit auch als Wettbewerbsvorteil sehen
Agenturblog / Digitale Barrierefreiheit • Interview
Im Interview mit dem anzeiger vom Hauptverband des Österreichischen Buchhandels erklärt unser Web-Accessibility-Experte Jürgen Eixelsberger, worauf es jetzt ankommt, welche Hürden besonders häufig auftreten und warum digitale Barrierefreiheit nicht nur Pflicht, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil ist.

Herr Eixelsberger, das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft. Wenn ich als Unternehmer:in spät dran mit der Umsetzung bin: Was sind die wichtigsten Schritte, die jetzt sofort passieren sollten?
Zunächst sollten Websitebetreiber:innen dies als Chance sehen, etwas zu verbessern – kurzfristig und langfristig. Digitale Barrierefreiheit optimiert Usability und User Experience der eigenen Website für alle Benutzer:innen – nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung. Zudem würde ich es als einen der effizientesten Beiträge zur Suchmaschinenoptimierung der Website sehen.
Der erste Schritt kann in Form einer Selbstevaluation erfolgen: Erkenne ich Probleme auf der Website und kann ich diese eventuell selbst lösen (z. B. beim Inhalt)? Eine umfassende Prüfung sollte durch Accessibility-Expert:innen erfolgen, da die ausführenden Webagenturen oft nicht über Wissen zu den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit verfügen.
Auf jeder Website werden Fehler auftreten, weshalb der Experte oder die Expertin auch gut abschätzen kann, welche Behebung den größten Impakt hat. Meist weist das Menü auf allen Seiten die gleichen Fehler auf, und deren zeitnahe Korrektur würde einen entsprechend großen Nutzen für alle User:innen bieten. Auch interaktive Elemente wie Eingabefelder oder zu kleine klickbare Flächen bei Links können Frust bei Anwender:innen erzeugen, weshalb ich diese priorisieren würde.
Das Barrierefreiheitsgesetz hat als Grundlage u. a. die internationalen WCAG-Kriterien. Hier gibt es Konformitätsstufen A, AA und AAA. Alle Gesetze in Europa schreiben derzeit WCAG 2.1 / Stufe AA vor. Da man für Stufe AA auch alle Kriterien der Stufe A erfüllen muss, wären diese A-Kriterien der erste, dringend notwendige Schritt bei einer Priorisierung.
Einen Blick sollte man auch auf die öffentlich zugänglichen PDFs auf der eigenen Website wie Produktbeschreibungen, AGBs oder Widerrufsrechte machen. Oft sind dies wichtige Vertragsgrundlagen und müssen daher unbedingt barrierefrei zugänglich sein.
Wie kann ich meinen aktuellen Stand in Bezug auf digitale Barrierefreiheit testen?
Es gibt zahlreiche kostenlose Tools bzw. Websites, die eine erste automatische Prüfung vollziehen können. Als Browser-Plugin kann ich z. B. Silktide oder WAVE empfehlen, online gibt es z. B. https://wave.webaim.org. Das Problem dabei: Automatisiert kann nur ein Teil der Fehler erkannt werden. Doch gerade die häufigsten Fehler – mangelhafter Kontrast bei Texten und Bedienelementen, fehlende Alternativtexte bei Bildern, Fehler im Code usw. – können so schnell identifiziert werden.
Sehr häufig sind auch Textlinks nicht ausreichend beschriftet: Wenn auf einer Website alle Links „weiterlesen“ lauten, ist das für viele User:innen mit Hilfsmitteln nicht aussagekräftig genug.
Die Navigierbarkeit einer Website ist oft ein Problem für Menschen, die nicht die Maus bedienen können oder wollen. Ich empfehle Laien, die Perspektive zu wechseln und die eigene Website vollkommen ohne Maus zu bedienen. Man sollte durch die Seite mit der Tabulator-Taste klicken können und dabei alle bedienbaren Elemente wie Buttons, Links oder Formulare erreichen können. Sind dabei alle Elemente auch klar identifizierbar, wenn der Fokus auf ihnen liegt – idealerweise durch eine Umrandung oder Farbänderung? Können Untermenüs oder Pop-ups geöffnet und auch wieder geschlossen werden – idealerweise auch mit anderen Tasten wie Escape oder den Pfeiltasten? Gehe ich dabei logisch durch die Seite, überspringt es wichtige Elemente (z. B. sind Popups wie der Cookie-Banner häufig nicht erreichbar)? Ist für alle User:innen verständlich, was passieren wird, wenn sie auf ein Element klicken?
Am Anfang der Seite sollte es die Möglichkeit geben, wiederholende Elemente wie das Menü zu überspringen und direkt zum Inhalt zu kommen. Für Menschen, die auf Tastaturnavigation oder Screenreader angewiesen sind, kann es sonst sehr mühsam sein, auf jeder Seite zuerst durch alle Links des Menüs tabben zu müssen.
Sehr leicht selbst überprüfbar ist auch die Zugänglichkeit von Videos: Hier sollte bei gesprochenem Inhalt ein Untertitel verfügbar sein; wenn nur visuell Informationen vermittelt werden, eine entsprechende Audiodeskription; bei längeren Videos zudem die Möglichkeit, es anzuhalten.
Auch bei der Anwendung von Farben kann man kritisch über die eigene Website blicken: Wie wäre es, wenn alles nur in Grau dargestellt wird – würden dann alle Informationen noch erkennbar sein? Dies kann man auch mit entsprechenden Plug-ins simulieren. Informationen sollten nie über Farben allein kommuniziert werden. Checklisten mit grünen und roten Punkten für unterschiedliche Wertungen oder rot/grünes Feedback zu einer Eingabe sind für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche nicht unterscheidbar – und davon sind immerhin 8 Prozent der Männer betroffen.
Bei all diesen Evaluationen sollte man auch bedenken, dass sich nicht alle User:innen gleich gut im Web zurechtfinden wie Websitebetreiber:innen. Zudem muss auch die Sprache auf der Website angemessen verständlich sein: In Österreich wird gerne komplizierter als notwendig geschrieben (meist auf Sprachniveau C1), doch etliche Mitmenschen – selbst Muttersprachler:innen – beherrschen Deutsch nur auf dem Niveau B1 oder B2.
Bei PDFs gibt es zum regulären Inhalt noch eine Tag-Struktur, die vergleichbar mit HTML ist. Die Website https://check.axes4.com bietet einen kostenlosen Check auf die Standards PDF/UA und WCAG. Wer öfters PDFs checken muss, sollte die Gratis-Windows-App PAC PDF Accessibility Checker installieren.
„Digitale Barrierefreiheit ist die beste Form von Usability –
und ein echter Wettbewerbsvorteil.“
Ich betreibe beispielsweise als Buchhändler:in einen Onlineshop. Mit welchen typischen Barrieren ist in solchen Webshops zu rechnen – und wie lassen sich diese gezielt vermeiden?
Webshops bieten durch die Interaktionsmöglichkeiten zahlreiche Punkte, wo Barrieren auftreten können. Das kann z. B. der Bestellvorgang sein: Ich klicke auf einen Button, um ein Produkt in den Warenkorb zu legen, die Seite selbst ändert sich nicht, sondern am oberen Rand der Seite erscheint ein Icon oder eine Textanzeige. Doch diese Änderung ist nicht für jeden erkennbar, weshalb entsprechende Rückmeldungen gegeben werden müssen.
Webshops haben oft Übersichtsseiten mit sehr vielen Produkten. Hier ist eine rasche Navigationsmöglichkeit durch klare Struktur, Überschriften, Listen usw. notwendig. Zudem ist die alternative Bildbeschreibung der Covers usergerecht auszuführen: Eine Mindestangabe wären alle Texte, die auf dem Bild vorkommen. Dies könnte entfallen, wenn der gleiche Text bereits danebensteht. Weitere Beschreibungen des Inhalts und Stils des Covers können hilfreich für Leser:innen bzw. Hörer:innen sein, um die persönliche Vorliebe abzuschätzen.
Gerade die Vielzahl an Produkten in einem Bücher-Webshop macht eine gute Suchfunktion essenziell. Ich würde auch eine umfassende Sitemap anlegen, die die wichtigsten Kategorien umfasst. Darüber freut sich auch die Suchmaschine.
Die Eingabe von Informationen bei einem Bestellprozess kann zudem mühsam sein. User:innen müssen die Möglichkeit haben, zuvor gespeicherte persönliche Angaben wie Name, Adresse usw. auch vom Browser ausfüllen zu lassen. Das erspart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch Falscheingaben. Trotzdem müssen Eingaben auch überprüft und Fehler mit einer entsprechenden Hilfestellung für die User:innen rückgemeldet werden. Auch dies kann man selbst ausprobieren: Was passiert, wenn ich etwas falsch eingebe, z. B. eine unvollständige E-Mail-Adresse? Sind alle Formularfelder verständlich und bedienbar? Die Länderauswahl kann z. B. sehr mühsam sein, wenn man sich durch eine Liste mit 160 Möglichkeiten klicken muss. Da könnten auch die Webshopbetreiber:innen für Vereinfachung sorgen, denn wie wahrscheinlich ist eine Lieferadresse in Burundi oder Fidschi? Bei längeren Formularen ist eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten notwendig, die User:innen nochmals vor dem Absenden prüfen können.
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass gerade Menschen mit Beeinträchtigungen überdurchschnittlich oft über Webshops einkaufen, da für viele der stationäre Handel nur erschwert zugänglich ist. Dieses Potential sollten Websitebetreiber:innen deshalb auch nutzen und Barrierefreiheit – als beste Form der Usability – auch als Wettbewerbsvorteil sehen.
Ich bin beispielsweise Inhaber:in eines österreichischen Verlags, der auch digitale Produkte, wie E-Books produziert. Formal gelte ich als Kleinstunternehmen. Bin ich trotzdem vom Gesetz betroffen?
Ich kann hier keine verbindliche rechtliche Auskunft geben, dazu sollte man sich im Einzelfall an einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin wenden. Ich denke jedoch, dass diese E-Books über Vertriebskanäle wie größere Webshops usw. verkauft werden, die auf jeden Fall unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen. In deren eigenem Interesse werden diese auf entsprechende Barrierefreiheit der E-Books bestehen. Hierbei bieten sowohl PDFs als auch ePUBS alle Möglichkeiten. Sofern dies bereits im Planungsprozess berücksichtigt wird, sind barrierefreie E-Books auch gestalterisch keine Herausforderung mehr. Im Nachhinein ein PDF oder ein ePUB barrierefrei zu machen, kann aber mit hohem Aufwand verbunden sein.
„Das Barrierefreiheitsgesetz ist kein Bremsklotz –
sondern eine Chance zur Verbesserung.“
Gibt es Best Practices an denen man sich orientieren kann?
Grundsätzlich machen es die meisten der „Großen“ sehr gut, besonders wenn sie aus den USA kommen. Dort ist digitale Barrierefreiheit schon länger gesetzlich verpflichtet und entsprechende Klagen in Millionenhöhe sind Standard. Apple war z. B. auch bei der technischen Umsetzung auf Endgeräten ein Vorreiter.
Auch die meisten Einrichtungen des Bundes in Österreich wie Ministerien sind sehr bemüht, ihre Webauftritte umfassend barrierefrei zu gestalten.
Für eine umfassende Information zu digitaler Barrierefreiheit kann ich auf www.digitalbarrierefrei.at verweisen. Diese Website haben wir im Auftrag der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für öffentliche Stellen in Österreich umgesetzt. Sie bietet viele Informationen zu Verständnis, Umsetzung und Prüfung von digitaler Barrierefreiheit – auch für Websites und PDFs, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen.
Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen – über den inklusiven gesellschaftlichen Mehrwert hinaus – durch die Umsetzung der Richtlinie?
Wie bereits erwähnt ist digitale Barrierefreiheit ein großer Beitrag zur Usability einer Website, was die Nutzer:innenerfahrung und in Folge die Nutzer:innenzufriedenheit verbessert. Der optimierte Code kann eine spürbare Verbesserung der Performance verursachen. Suchmaschinen (und mittlerweile auch KI-Instrumente) nutzen ebenfalls die verbesserte Struktur und Inhalte, um die Website besser mit Suchanfragen in Verbindung zu bringen.
Auf wirtschaftlicher Seite müssen Unternehmen die Möglichkeiten der neuen Zielgruppen erkennen. 15 Prozent der Österreicher:innen haben eine dauerhafte – oft erst im Laufe des Lebens erworbene – Beeinträchtigung. Viele davon nutzen das Internet verstärkt für Kommunikation und zum Einkaufen. Auch die Änderungen in der Demografie werden Auswirkungen auf die Bedürfnisse von Nutzer:innen haben: Bereits jetzt sind 20 Prozent der Menschen in Österreich über 60 Jahre alt, Tendenz steigend.
Zudem kann jeder temporär oder situativ eine Beeinträchtigung erleben. Sei es ein gebrochener Arm, schlechte Lichtverhältnisse, Konzentrationsschwierigkeiten nach einem langen Arbeitstag oder eine laute Umgebung: digitale Barrierefreiheit nutzt auf vielen Ebenen.
Nicht zuletzt wird es die meisten Unternehmen auch als Arbeitgeber:innen betreffen. Die Alterung der Gesellschaft und der Rückgang an Fachkräften machen es notwendig, dass digitale Angebote besser auf ältere Arbeitnehmer:innen und Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst werden müssen. Digitale Barrierefreiheit ist dabei ein Beitrag.
„Es gibt keine Ein-Klick-Lösung – aber viele kleine Schritte mit großer Wirkung.“
Wie ist ein typischer Projektablauf gestaltet, wenn Sie ein Unternehmen bei der digitalen Barrierefreiheit begleiten – welche Leistungen decken Sie dabei ab?
Digitale Barrierefreiheit entsteht nicht nur durch die technische Umsetzung, sondern auch durch die korrekte Struktur und entsprechende inhaltliche Aufbereitung. Die Kund:innen müssen daher in den Prozess eingebunden werden, damit das Ergebnis danach auch mit veränderten Inhalten oder Strukturen barrierefrei bleibt.
Unsere Arbeitsweise hängt dabei von der Art des Auftrags ab. Die beste Unterstützung können wir schon bei Projektbeginn bieten. In der Konzeption lassen sich am kostengünstigsten spätere Probleme vermeiden. Farbkonzept, Schriftbild, Navigation, Struktur usw. – alles Elemente, die so früh wie möglich evaluiert werden sollten, egal ob es sich um eine Website handelt oder ein Printprodukt mit Veröffentlichung als PDF.
In der Umsetzungsphase arbeiten Spezialist:innen für Design und Technik an Lösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und auch in den Arbeitsalltag der Kund:innen integriert werden können. Das finale Produkt muss dann entsprechend noch getestet werden.
Auch nachträglich lassen sich Websites und PDFs „barrierefrei machen“, der Aufwand kann hierbei jedoch groß werden. Je besser Aufbau und Struktur im Ursprung sind, desto leichter lässt sich auch Barrierefreiheit nachträglich realisieren.
Wenn ein Verlag seine PDFs und ePUBS barrierefrei aufbereiten möchte, empfiehlt es sich, am ursprünglichen Layoutdokument (z. B. Indesign) zu arbeiten. Die notwendigen Anpassungen sind hier leichter übergreifend zu realisieren als in einem bereits erstellten PDF bzw. ePUB.
Wir selbst begleiten Unternehmen sowohl bei der Überprüfung und Überarbeitung bestehender Websites und PDFs als auch bei der Neugestaltung von Konzept bis Umsetzung. Hierbei kommt uns unser Hintergrund als Full-Service-Agentur mit 20 Jahren Erfahrung in Web- und Print-Design verbunden mit der Kompetenz, die wir bei digitaler Barrierefreiheit in den letzten 5 Jahren aufgebaut haben, zugute.
Wie aufwendig ist ein solches Projekt in der Praxis – zum Beispiel bei einem mittelgroßen Onlineshop? Mit welchem Zeitrahmen und Budget sollten Unternehmen mindestens rechnen?
Durch die Vielfalt der möglichen Herausforderungen ist das schwer allgemein zu beurteilen. Eine Erhebung in den USA unter Accessibility-Expert:innen nannte 20 Prozent als durchschnittliche Zusatzkosten für digitale Barrierefreiheit bei der Neugestaltung einer Website. Doch dies hängt stark von der Komplexität ab. Eine einfache, sauber programmierte Website, die den gängigen technischen Normen und Best Practices folgt, kann von sich aus schon zum Großteil barrierefrei sein.
Bei nachträglicher Korrektur einer bestehenden Website kann der Aufwand mitunter groß werden – besonders wenn die Basis unzureichend ist. Unserer Erfahrung nach herrscht auch hier das Pareto-Prinzip: der Großteil der Probleme lässt sich relativ einfach korrigieren, doch für ausgewählte kann es herausfordernd werden. Deshalb empfehle ich am Anfang der Reise zu einem barrierefreien Webauftritt auch eine Priorisierung auf jene Bereiche, die den größten positiven Einfluss haben.
Das Barrierefreiheitsgesetz sieht die Möglichkeit der Ausnahme wegen „unverhältnismäßiger Belastung“ vor. Dies kann bedeuten, dass ein umfassender Umbau der Website aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar wäre und deshalb keine vollständige Barrierefreiheit nach allen Kriterien erreicht wird. Doch das ist kein Freibrief dafür, gar nichts zu tun! Vielmehr sind sämtliche zumutbaren Maßnahmen so weit zu treffen, dass die Situation betroffener Menschen möglichst weit verbessert wird.
Bei digitaler Barrierefreiheit gibt es keine einfache „Ein-Klick-Lösung“. Das ist wichtig zu verstehen, wenn man auf sogenannte Accessibility-Overlay-Tools für Websites zurückgreifen möchte. Diese werden momentan von verschiedenen Firmen mit intensivem Marketing angeboten. Das Versprechen: Ein paar Zeilen Javascript-Code in die bestehende Website einbinden und wie durch Zauberhand sei die ganze Website barrierefrei. In der Realität ist das nur selten der Fall: Sie bieten oft nur oberflächliche Anpassungen an, lösen strukturelle Probleme im Code nicht, können die Website-Performance sogar verschlechtern und bieten keine Garantie für die rechtliche Konformität.
Vielen Dank für das Interview!
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von dacc.