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Uneingeschränkter Zugang zu Informationen für alle

Agenturblog / Barrierefreiheit für Websites und digitale Dokumente

Viele Menschen leiden im Alltag an Barrieren: das kann nicht nur eine Treppe sein, sondern auch eine schlecht zugängliche Website. Das muss nicht sein, denn durch barrierefreie Gestaltung von Webdesigns und digitalen Dokumenten (PDFs) profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern alle User und Unternehmer.

Frau hält Baby und Tablet
Temporär ist jeder mal in der Bedienbarkeit einer Website eingeschränkt, z. B. wenn man nicht beide Hände frei hat

Barrierefreiheit („Accessibility“) bedeutet die Aufbereitung und Veröffentlichung von digitalen Inhalten in einer Form, dass sie von jedem – auch mit Beeinträchtigungen – uneingeschränkt benutzt werden kann.
Nun sind die Dokumente, die wir täglich gestalten, in erster Linie für das Auge konzipiert: Texte, Bilder, Grafiken – alles in einer mitunter komplexen Kombination. Doch was, wenn man nicht sehen oder eine Website auf Grund einer manuellen Einschränkung nicht bedienen kann, also kein uneingeschränkter Zugang möglich ist? Diese Menschen können sich dann z. B. einen Text vorlesen lassen oder mit Hilfsmitteln im Internet navigieren. Diese Möglichkeiten müssen jedoch meist erst geschaffen werden, das heißt, Optimierungen müssen vorgenommen werden, z. B. Beschreibung der Fotos oder Festlegung der Lesereihenfolge.

Alle profitieren von Barrierefreiheit

Doch auch Menschen ohne dauerhafte Beeinträchtigung können in manchen Situationen von einer barrierefreien Website profitieren. So hat eine junge Mutter oft nur eine Hand für die Navigation auf dem Smartphone frei, oder eine gebrochene Hand zwingt zur Umstellung bei den einfachsten Tätigkeiten am Computer. Manchmal kann man sich nicht so konzentrieren, wie es bei komplexen Themen notwendig wäre – eine intuitive Bedienbarkeit und einfache Texte helfen so nicht nur Menschen mit Lernschwäche oder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen. Eine kontrastreiche Gestaltung hilft z. B. bei der Nutzung von Smartphones in grellem Sonnenlicht.

Barrierefreiheit bedeutet deshalb eine Benutzerfreundlichkeit für 100 % der User und sollte stets angestrebt werden. Für 30 % der User – Menschen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder Konzentrations- bzw. Leseschwächen – ist sie meist notwendig. 10 % der Internetuser sind auf Grund ihrer starken Einschränkungen sogar zwingend darauf angewiesen. Da diese Gruppe verstärkt im Internet agiert und dort auch kommuniziert, Bestellungen macht und Geschäfte abschließt, ist sie eine interessante Zielgruppe für viele Unternehmen!

Websites und digitale Dokumente können beides sein: attraktiv und barrierefrei gestaltet. Das Geheimnis liegt im dahinterliegenden Code.

Auch das PDF kann barrierefrei sein

Bisher wenig beachtet in Österreich wurde die Barrierefreiheit von weiteren Dokumenten, die im Web abgerufen werden können, z. B. Formularen oder PDFs. Besonders komplexe Layouts machen es einem herkömmlichen Lesegerät unmöglich, den Inhalt verständlich wiederzugeben. Eine klare Struktur, Navigationsmöglichkeit und Lesereihenfolge sind hierbei wichtig und können – für das Auge vollkommen versteckt – in der Datei untergebracht werden.

Suchmaschinen lieben Barrierefreiheit

Nicht nur Menschen sind im Internet unterwegs, sondern auch Bots – Computerprogramme, die weitgehend automatisch Aufgaben abarbeiten. Das sind z. B. Suchmaschinen-Bots wie jene von Google, die Websites besuchen, wichtige Inhalte identifizieren und diese entsprechend in ihrer Datenbank ablegen. 

Barrierefrei gestaltete Websites oder digitale Dokumente erleichtern den Bots diese Aufgabe, indem sie klare Strukturen und Hierarchien vorgeben. Barrierefreie Gestaltung bedeutet deshalb meist auch direkt eine Suchmaschinenoptimierung – zwei Fliegen mit einer Klappe.

Gesetzliche Notwendigkeit

Seit 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Bei baulichen Maßnahmen wurde dies in der Vergangenheit schon berücksichtigt, online werden die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang und einfache Navigation oft nur mäßig erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit, doch wie erwähnt zahlt es sich aus, hier über die Mindestanforderungen hinauszugehen.

Viele Förderempfänger, öffentliche Stellen, Ämter, Gemeinden usw. sind sogar zwingend verpflichtet, die Kriterien für barrierefreies Web einzuhalten – wobei leider auch hier viele in Verzug sind bzw. die Kriterien nur schlecht erfüllen. Eine professionelle Begleitung durch eine Webagentur mit Expertise in Barrierefreiheit ist meist unumgänglich.

Tipp: Auch bestehende Websites und Dokumente können optimiert werden, sodass sie für alle User zugänglich sind. Dadurch können Sie nicht nur Kunden besser erreichen und neuen Umsatz lukrieren, sondern auch Ihre Platzierung bei Suchmaschinen verbessern. Wir beraten Sie gerne: 0463 264666-0

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